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Es gibt einen Stadtrechtsbezirk und einen Kriegsrechtsbezirk, in welchem letzteren die Provokation und andere stadtrechtliche Bestimmungen nicht massgebend sind; es gibt Beamte, wie zum Beispiel die Prokonsuln, welche lediglich in dem letzteren zu funktionieren vermoegen; aber es gibt im strengen Rechtssinn keine Beamten mit bloss jurisdiktionellem wie keine mit bloss militaerischem Imperium.