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Schon Krünitz erwähnt im fünften Bande seiner Encyklopädie in dem Artikel über das Bier, der nebenbei bemerkt 287 Seiten umfasst, »das Weissbier wird in Berlin selten vom Fass verkauft, sondern insgemein an die Bierschänker abgeliefert und von diesen auf Bouteillen gezogen«. Bei der hier erwähnten Ausnahme handelt es sich wahrscheinlich um das Koffent von dem Professor Holtze in seiner Skizze »Berlin vor zwei Menschenaltern« schreibt: »Der gemeine Haustrunk war ein mattherziges Weiss- oder Braunbier, die Quartflasche zu 1 Silbergroschen.
Auch die im Handelsregister eingetragenen Firmen finden sich nur unter der ersteren Rubrik. Vielfach gehen sie zur Flaschenbierabteilung einer Brauerei, da dort der Naturallohn und das Wohnen beim Brotherrn natürlich längst abgeschafft ist. Doch wird in allen Fällen der sogenannte Haustrunk gewährt, d. h. die Arbeiter brauchen das im Betriebe getrunkene Bier nicht zu bezahlen. D. h.