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Wir verlangten zehnstündigen Normalarbeitstag, Abschaffung der Sonntagsarbeit, Abschaffung des Koalitionsverbots, Abschaffung der Kinderarbeit in Fabriken und Werkstätten, Vertretung der Arbeiter in den Gewerbekammern und Gewerbegerichten, Selbstverwaltung der Arbeiterkassen, Vereinbarung der Fabrik- und Werkstättenordnungen zwischen Arbeiter und Arbeitgeber.

Gewerbegerichten überwiesen werden sollten; wir forderten ferner das Verbot des Trucksystems; obligatorische Fabrikordnungen für alle Betriebe mit mehr als zehn Arbeitern, wobei die Arbeiter gutachtlich zu hören seien; weiter beantragten wir Bestimmungen über den Lehrvertrag, Aufhebung der Arbeitsbücher, Verbot der Kinderarbeit für Kinder unter vierzehn Jahren in Fabriken.

Die Kommission strich den Kontraktbruchparagraphen, ebenso wurde die Verschärfung des § 153 abgelehnt; sie beschloß ferner, daß die Wahl der Beisitzer in den Gewerbegerichten nur durch allgemeine Wahlen der Interessenten zu erfolgen habe. Der Entwurf wurde indes im Plenum nicht zu Ende beraten.

Ferner wurde gefordert: die Aufhebung der Arbeitsbücher auch für die Bergarbeiter; die Ausfüllung von Zeugnissen sollte nur auf Verlangen des Arbeiters erfolgen können; Festsetzung gleicher Kündigungsfristen für beide Teile, Truckverbot, strengere Schutzmaßregeln für Arbeiterinnen und Lehrlinge; die Einführung von Gewerbekammern und Gewerbegerichten; eine Reichsarbeitsinspektion sollte unter Leitung und Kontrolle des Reichsgesundheitsamts eingeführt werden.