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Alle Einkommenbesteuerung hat nun bisher streng die beiden Grundsätze respektiert: erstens, daß lediglich der Erwerb steuerpflichtig sei, nicht die Ersparnis an Ausgaben, die einer haben kann, indem er sich besser einrichtet als ein anderer; zweitens, daß jeder Erwerb nur einmal zu besteuern sei, nicht ein und derselbe Erwerb ein und derselben Person unter anderem Namen zum zweiten Male herangezogen werden dürfe.
Gegen beide Grundsätze verstößt aber die Einkommenbesteuerung, die das neue Weimarische Gesetz von jetzt ab den Konsumvereinen auferlegt.
Bei dem Antrag des Gewerbevereins handelt es sich nun nicht einmal um diese landesgesetzliche Einkommenbesteuerung.