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Aktualisiert: 17. Mai 2025
VI. Wer drei Monate lang seine Pflichten gegen die Partei nicht erfüllt, wird als Parteimitglied nicht mehr betrachtet.
Die Einheitlichkeit der Partei sei gewahrt in dem von der Partei gewählten und in seinen Machtbefugnissen scharf begrenzten und zugleich kontrollierbaren Parteiausschuß, wodurch jede „Führerschaft“ beseitigt und der Herrschaft einer einzelnen Person ein für alle Mal ein Ende gemacht sei; ferner in regelmäßigen Steuern, die monatlich jedes Parteimitglied leistet; und endlich in dem Parteiorgan, das Eigentum der Partei sei, zu Privatzwecken also nicht benutzt werden könne.
Antwort: Gar keine! Jedes einzelne Parteimitglied kann und soll Stellung nehmen, der Partei als solcher steht das nicht zu, weil sie nach keiner Seite an den Beschluß gebunden ist
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