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Aktualisiert: 14. Juni 2025
Soll also meine Wahrnehmung die Erkenntnis einer Begebenheit enthalten, da nämlich etwas wirklich geschieht; so muß sie ein empirisches Urteil sein, in welchem man sich denkt, daß die Folge bestimmt sei, d.i. daß sie eine andere Erscheinung der Zeit nach voraussetze, worauf sie notwendig, oder nach einer Regel folgt.
Es kommt also bei Prüfung dieses §. blos darauf an, ob ein empirisches Bedürfniß einer Offenbarung, welches das verlangte Datum ist, nicht etwa wirklich aufgezeigt, sondern nur richtig angezeigt worden, und ob aus den empirischen Bestimmungen der Menschheit die Möglichkeit abgeleitet worden, daß ein solches Bedürfniß eintreten könne.
Ein empirisches disjunktives Urtheil ist ohne Nothwendigkeit; A ist entweder B oder C oder D u. s. f., weil die Arten B, C, D u. s. f. sich vorgefunden haben; es kann eigentlich kein Entweder-Oder dadurch ausgesprochen werden; denn solche Arten machen nur etwa eine subjektive Vollständigkeit aus; die eine Art schließt zwar die andere aus, aber Entweder Oder schließt jede weitere aus, und schließt eine totale Sphäre in sich ab.
Es muß also ein Bedürfniß, freilich nur ein empirisches, aufgezeigt werden, welchem nur durch die bestimmte Vorstellung einer durch eine Wirkung in der Sinnenwelt geschehnen Ankündigung Gottes als moralischen Gesetzgebers abgeholfen werden kann, wenn diese ganze Vorstellung nicht vergeblich, und der Begriff einer Offenbarung nicht leer seyn soll, indem ein Glaube an dieselbe allenfalls nützlich seyn könnte, so lange er nicht möglich ist, und sobald er möglich wird, seinen ganzen Nutzen verlöhre: denn unmöglich können wir die frommen Empfindungen über die zu unsrer Schwachheit sich herablassende Güte Gottes, u. dergl., die durch eine solche Vorstellung in uns entstehen müssen, als den ganzen bleibenden Nutzen einer Offenbarung angeben.
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