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Aktualisiert: 21. Juni 2025


Das Positive ist wohl ein Gesetztseyn, aber so daß für es das Gesetztseyn nur Gesetztseyn, als aufgehobenes ist. Es ist das Nichtentgegengesetzte; der aufgehobene Gegensatz, aber als Seite des Gegensatzes selbst. Als positiv ist zwar Etwas bestimmt in Beziehung auf ein Andersseyn, aber so daß seine Natur dieß ist, nicht ein Gesetztes zu seyn; es ist die das Andersseyn negirende Reflexion in sich.

2. In der Verschiedenheit als der Gleichgültigkeit des Unterschieds, ist sich überhaupt die Reflexion äußerlich geworden; der Unterschied ist nur ein Gesetztseyn oder als aufgehobener, aber er ist selbst die ganze Reflexion. Dieß näher betrachtet, so sind beide, die Identität und der Unterschied, wie sich so eben bestimmt hat, Reflexionen; jedes Einheit seiner selbst und seines Andern; jedes ist das Ganze. Damit aber ist die Bestimmtheit, nur Identität oder nur Unterschied zu seyn, ein Aufgehobenes. Sie sind darum keine Qualitäten, weil ihre Bestimmtheit durch die Reflexion in sich zugleich nur als Negation ist. Es ist also dieß Gedoppelte vorhanden, die Reflexion in sich als solche, und die Bestimmtheit als Negation, oder das Gesetztseyn. Das Gesetztseyn ist die sich äußerliche Reflexion; es ist die Negation als Negation; hiermit an sich zwar die sich auf sich beziehende Negation und Reflexion in sich; aber nur an sich; es ist die Beziehung darauf als auf ein

Diese seine Negation ist zwar ein anderes Selbstständiges; aber dieß ist ebenso wesentlich ein aufgehobenes. Das Existirende ist daher die Rückkehr seiner in sich selbst durch seine Negation und durch die Negation dieser seiner Negation; es hat also wesentliche Selbstständigkeit; so wie es gleich unmittelbar schlechthin Gesetztseyn ist, das einen Grund und ein Anderes zu seinem Bestehen hat.

Beziehung auf sich selbst ist; und Eins ist nur dieses Werden, in welchem die Bestimmung, daß es anfängt, d. i. als unmittelbares, Seyendes gesetzt, und gleichfalls als Resultat sich zum Eins, d. i. zum ebenso unmittelbaren, ausschließenden Eins wiederhergestellt hätte, verschwunden; der Proceß, der es ist, setzt und enthält es allenthalben nur als ein Aufgehobenes.

Die Form setzt die Materie voraus; eben darin, daß sie sich als Aufgehobenes setzt, somit sich auf diese ihre Identität als auf ein Anderes bezieht. Umgekehrt ist die Form von der Materie vorausgesetzt; denn diese ist nicht das einfache Wesen, das unmittelbar selbst die absolute Reflexion ist, sondern dasselbe bestimmt als das Positive, nämlich das nur ist, als aufgehobene Negation.

Aber umgekehrt hat sich nur dieß gesetzt, daß der Gegensatz oder das Gesetztseyn ein Aufgehobenes, nur als Gesetztseyn ist.

Dieß heißt im Allgemeinen nichts anderes, als was ist, ist nicht als seyendes Unmittelbares, sondern als Gesetztes zu betrachten; es ist nicht bei dem unmittelbaren Daseyn oder bei der Bestimmtheit überhaupt stehen zu bleiben, sondern davon zurückzugehen in seinen Grund, in welcher Reflexion es als Aufgehobenes und in seinem An- und Fürsichseyn ist.

In dieser Einheit ist der selbstständige Inhalt ein Gesetztes, Aufgehobenes; aber eben diese Einheit macht seine Wesentlichkeit und Selbstständigkeit aus; diese Reflexion in Anderes ist Reflexion in sich selbst.

So das Negative als absolute Reflexion ist nicht das unmittelbare Negative, sondern dasselbe als aufgehobenes Gesetztseyn; das Negative an und für sich, das positiv auf sich selbst beruht. Als Reflexion in sich negirt es seine Beziehung auf Anderes; sein Anderes ist das Positive, ein selbstständiges Seyn; seine negative Beziehung darauf ist daher, es aus sich auszuschließen.

Das Andere ist in ihm nur als ein Aufgehobenes, als sein Moment; das Fürsichseyn besteht darin, über die Schranke, über sein Andersseyn so hinausgegangen zu seyn, daß es als diese Negation die unendliche Rückkehr in sich ist.

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