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Was ein Vorstand namens seiner Firma tun oder unterlassen mag, steht mithin jedem Dritten auch dem Staat gegenüber rechtlich auf ganz gleichem Fuß mit den Handlungen und Unterlassungen des Inhabers einer Privatfirma, ist also lediglich nach den jeweils geltenden Gesetzen zu beurteilen.
Wort des Tages
heimensteen
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