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Das Klosterhaus war bisher zwar im thatsächlichen Besitze Luthers; aber eine förmliche Verschreibung hatte er nicht, nur durch mündliche Abmachung war das Gebäude mit seinen Gerechtigkeiten ihm vom Kurfürsten überlassen. Diesem hatte es Luther, der letzte Mönch des Wittenberger Augustinerkonvents, als dem jüngsten Erben zur Verfügung gestellt.