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Den spartanischen Emigranten wurden die Staedte an der lakonischen Kueste gegeben und diese neue Volksgemeinde, die im Gegensatz zu den monarchisch regierten Spartanern sich die der "freien Lakonen" nannte, angewiesen, in den Achaeischen Bund einzutreten.

Ich fordre deshalb, daß die Volksgemeinde auch gleich die Klagen prüfe, die wir gegen Theodahad auf der Seele haben, der ein Volk von Helden so unheldenhaft beherrscht. Ich will sie aussprechen, diese Klagen. Merkt wohl, ich zeihe ihn des Verrates, nicht nur der Unfähigkeit, uns zu retten, uns zu führen.

Der Mut der Samniten war gebrochen; sie sandten die roemischen Gefangenen zurueck und mit ihnen die Leiche des Fuehrers der Kriegspartei, Brutulus Papius, welcher den roemischen Henkern zuvorgekommen war, nachdem die samnitische Volksgemeinde beschlossen hatte, den Frieden von dem Feinde zu erbitten und durch die Auslieferung ihres tapfersten Feldherrn sich leidlichere Bedingungen zu erwirken.

Dem Hause gibt die Natur selbst den Vater, mit dem dasselbe entsteht und vergeht. In der Volksgemeinde aber, die unvergaenglich bestehen soll, findet sich kein natuerlicher Herr, wenigstens in der roemischen nicht, die aus freien und gleichen Bauern bestand und keines Adels von Gottes Gnaden sich zu ruehmen vermochte.

In der Zeit der entwickelten Demokratie gab die Volksgemeinde als Trägerin der Souveränität des Staates (

Allein durch den ungeschickten Handel mit Clodius hatte Pompeius die Strassenherrschaft eingebuesst und konnte nicht daran denken, einen Antrag zu seinen Gunsten bei der Volksgemeinde durchzusetzen.

Hieran wahrscheinlich knuepft endlich auch die allem Anschein nach uralte Uebung an, dass der Koenig die an die Volksgemeinde zu bringenden Antraege vorher dem Rat der Alten vorlegte und dessen saemtliche Mitglieder eines nach dem anderen darueber ihr Gutachten abgeben liess.

Vermutlich ist erst mit der steigenden Verschmelzung und inneren Einigung der Volksgemeinde hiervon abgegangen worden und die Auswahl der Ratsherren ganz in das freie Ermessen des Koenigs uebergegangen, so dass nur das noch als Missbrauch erschien, wenn er erledigte Stellen unbesetzt liess.

Fuer die Gesetzgebung hielt der demokratische Monarch fest an dem uralten Satz des roemischen Staatsrechts, dass nur die Volksgemeinde in Gemeinschaft mit dem sie berufenden Koenig vermoegend sei, das Gemeinwesen organisch zu regulieren, und sanktionierte seine konstitutiven Verfuegungen regelmaessig durch Volksschluss.

Wie in dieser der Koenig als Inhaber und Traeger der Machtfuelle des Staates gilt und darum zum Beispiel die Gnadenakte lediglich von ihm ausgehen, den Vertretern des Volkes aber und den ihnen verantwortlichen Beamten die Staatsverwaltung zukommt, so war die roemische Volksgemeinde ungefaehr, was in England der Koenig ist und das Begnadigungsrecht, wie in England ein Reservatrecht der Krone, so in Rom ein Reservatrecht der Volksgemeinde, waehrend alles Regiment bei dem Vorsteher der Gemeinde stand.