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Denn von dem, was in der Erkenntnis des Objekts schon als Begriff liegt und gedacht wird, wird das Widerspiel jederzeit richtig verneint, der Begriff selber aber notwendig von ihm bejaht werden müssen, darum, weil das Gegenteil desselben dem Objekte widersprechen würde.

Er schaut die verklärte Welt der Bühne und verneint sie doch. Er sieht den tragischen Helden vor sich in epischer Deutlichkeit und Schönheit und erfreut sich doch an seiner Vernichtung. Er begreift bis in's Innerste den Vorgang der Scene und flüchtet sich gern in's Unbegreifliche.

Als letztes Gesetz erwähnen wir das Gesetz des Grundes. Es lautet: Bei Bejahung des Grundes muss auch die Folge bejaht werden, und bei Verneinung der Folge muss auch der Grund verneint werden. Da eine Folge verschiedene Gründe haben kann, so gilt wenigstens nicht allgemein die Umkehrung des ersten Teiles des Gesetzes: Bei Bejahung der Folge muss auch der Grund bejaht werden.

Diese aber enthält zwei Momente: einmal die Selbständigkeit des Menschen, die verneint ist, sobald sinnliche Motive uns bestimmen, deren Anregung und Befriedigung von außen, von der Gegenwart bestimmter Objekte abhängig ist; zweitens die völlige Objektivität des Sittengesetzes, das mit allen individuellen Reserven, Besonderheiten und Velleitäten schonungslos aufräumt und den ganzen Wert des Menschen ausschließlich darauf gründet, daß er seine Pflicht erfüllt, und zwar nicht nur äußerlich erfüllt, sondern auch um der Pflicht willen; sobald sich irgend ein anderes Motiv als dieses in die Handlung mischt, hat sie keinen Wert mehr.

Jetzt verfängt kein Trost mehr, die Sehnsucht geht über eine Welt nach dem Tode, über die Götter selbst hinaus, das Dasein wird, sammt seiner gleissenden Wiederspiegelung in den Göttern oder in einem unsterblichen Jenseits, verneint.

Das Gefühl, einem Unglück entronnen zu sein, sein Leben bejaht zu fühlen, wo es eben noch auf das Dringlichste verneint erschien, erzeugt eine halb automatische Heiterkeit, die sehr verwandt ist dem, was wir humoristische Stimmung nennen.

Jenem andern aber ist immer zumute, als ob er verneint würde, er fühlt sich als zufällig, er spürt keine Sicherheit, in ihm selbst steckt eine glühende Verneinung, und deshalb ist sein Tun und Wesen, ob er will oder nicht, Schatten- und Dunkelheit.

Es ist dieß ein Fortgehen der äußern Reflexion, welches ebensowohl das, womit es als einem Absoluten anfängt, wieder verneint, das Entgegensetzen ist die Negation der ersten Identität, als es sein zweites Unbedingtes sogleich ausdrücklich zugleich zu einem Bedingten macht.

Ein solches Subjekt ist daher vielmehr nicht eine einzelne solche Eigenschaft, als sein Prädikat aussagt. Beide Sätze müssen daher verneint werden, und das positive Urtheil vielmehr als negatives gesetzt werden. b. Negatives Urtheil.

Insofern kann man die Form, welche wir, die Verneinung zu Hülfe nehmend, dem Gesetze des Grundes geben können: Bei Bejahung des Grundes darf nicht die Folge verneint und bei Verneinung der Folge nicht der Grund bejaht werden, als dritte Form des Gesetzes des Widerspruchs bezeichnen.