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Die Mütter fingen an diesem Morgen mit ihren Täuflingen einen Rundgang durch alle Wohnungen an, um sie bei allen Hausbewohnern als neue Stammesglieder vorzustellen.

Die Endogamie erklärt sich daraus, dass die Häuptlinge ihren ganzen Einfluss aufbieten, um eine Verminderung ihres Stammes durch den Wegzug seiner Glieder zu verhindern; denn im Hinblick auf eine eventuelle Verteidigung ist es wünschenswert, dass die Zahl der Stammesglieder möglichst gross ist.

Der adat wurde vorläufig genügt; später, wenn das Haus gänzlich fertig gestellt war, wollte man nochmals die Vögel befragen. Kwing, der viel zu tun hatte, liess nur den Mantri und sein Geleite in der Hütte schlafen. Ein derartiges bet lali mit ngajo des Häuptlings bedeutet für alle Stammesglieder eine Aufhebung einer eventuellen Verbotsperiode.

Die kräftigere Persönlichkeit der Kenja äussert sich auch noch in dem Grade, in welchem ihre religiösen Begriffe auf ihr Leben einwirken. Wie auch nicht anders zu erwarten ist, lassen sich diese körperlich und geistig kräftigeren Stämme um ihres Glaubens willen die auf ihr Bestehen drückenden Bande der pemali und Vorzeichen nicht so geduldig gefallen, wie die körperlich und geistig schwächeren und daher ängstlicheren Stämme. Der Unterschied zwischen Bahau und Kenja ist hierin am bemerkenswertesten. Beide Stammgruppen haben ja den gleichen Gottesdienst und ihre pemali und Vorzeichen sind im Grunde dieselben, nur sind diese bei den Bahau mehr bis in Kleinigkeiten entwickelt als bei den Kenja. Unter ersteren sind alle Erwachsenen verpflichtet, den pemali streng nachzuleben, unter letzteren ist dies mehr den Priestern aufgetragen, so dass die Masse der Bevölkerung sich freier bewegen kann. Bei den Bahau z.B. darf niemand Hirschfleisch essen, bei den Kenja ist dieses nur den Priestern verboten. Während die Bahau sich bei ihrem Reisbau nur wenig nach Trockenheit und Regen oder nach dem Zustand ihrer Felder richten, sondern alle Stammesglieder sich dem Häuptlinge fügen, der die erforderlichen Zeremonien für bestimmte Feldarbeiten verrichten lässt, beachten die Kenja diese sehr hinderlichen und nachteiligen Vorschriften nur in viel geringerem Masse. Zwar lässt auch bei diesen der Häuptling die nötigen Zeremonien ausführen, doch ist dann jeder frei, mit seinem Felde vorzunehmen, was ihm gutdünkt, wodurch die Ernteaussichten wesentlich gebessert werden. Die Bahau klammern sich ganz allgemein viel ängstlicher an ihre pemali als die Kenja. Trotz eines jahrelangen Zusammenwohnens mit jenen fühlte ich mich doch verpflichtet, mich ebenso streng an ihre Auffassungen zu halten wie sie selbst. Nur in sehr dringenden Fällen wagte ich, in ihrer Verbotszeit auf Reisen zu gehen oder einen Kranken zu empfangen und war daher ebenso wie sie von der Aussenwelt abgeschlossen. Ihre eigenen Dorfgenossen liessen sie einst nach einem 8 monatlichen Zuge bei der Rückkehr lieber im Walde bleiben und hungern, als dass sie das lali im Dorf geschändet hätten, indem sie die Heimkehrenden einliessen oder ihnen Essen brachten. Als ich dagegen, wie in der Reiseerzählung berichtet, mit meinen Begleitern bei den Kenja ankam, und im Hause des vornehmsten Häuptlings ebenfalls lali herrschte, liess er für die priesterliche Familie, die sich in seinem Hause befand und die Hauptträgerin der pemali bildete, schnell ein neues Haus bauen, wonach er uns bei sich aufnehmen durfte.

Dies war unumgänglich nötig, weil das Dach aus Eisenholz gebaut wurde; hätte man Tengkawang-Holz benützt, so wäre ein bescheideneres Opfer genügend gewesen. Nun waren alle Stammesglieder, jung und alt, versammelt, was insofern wünschenswert war, als die Dorfgenossen das Opfer gemeinsam bringen und daher das Schwein und ausserdem zwei Hühner berühren sollten.

Auch Jagd und Fischfang dürfen die Stammesglieder frei betreiben, nur steht dem Häuptling das Recht zu, sobald der Fischstand oder der Stand der Buschprodukte es erforderlich machen, einen bestimmten Fluss oder ein Waldgebiet für verboten zu erklären und demjenigen eine Busse aufzuerlegen, der dieses Verbot übertritt.

Nicht nur die Fruchtbäume, sondern auch der Boden bleibt Eigentum derjenigen Familie, die ihn zuerst bebaute; sie darf ihn nicht verkaufen, wohl aber umtauschen oder an andere Stammesglieder verpachten. Der Häuptling kann, wenn er viele Sklaven besitzt, viele

Das Gleiche gilt für den Rotang und andere Artikel, welche der Wald liefert; die freien Stammesglieder dürfen sie sogar zum Verkauf sammeln, ohne ihrem Häuptling einen Teil des Ertrages zu geben. Lässt der Häuptling die Buschprodukte durch seine Sklaven suchen, so erhält er den Zehnten des Ertrags; den gleichen Tribut erhält er auch von den Fremden.