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Zunächst insofern es diese sind, welche an sich allgemein die Spannung ihres Verlangens befriedigen und in ihre Gattungsallgemeinheit sich auflösen, so ist ihre realisirte Identität die negative Einheit der aus der Entzweiung sich in sich reflektirenden Gattung. Sie ist insofern die Individualität des Lebens selbst, nicht mehr aus seinem Begriffe, sondern aus der wirklichen Idee erzeugt.

In der Sphäre des Seyns ist das Sich-bestimmen des Begriffs selbst nur erst an sich, so heißt es ein Übergehen; auch die reflektirenden Bestimmungen des Seyns, wie Etwas und Anderes, oder das Endliche und Unendliche, ob sie gleich wesentlich auf einander hinweisen, oder als Seyn-für-Anderes sind, gelten als qualitative für sich bestehend; das Andere ist, das Endliche gilt ebenso als unmittelbar seyend und für sich feststehend, wie das Unendliche; ihr Sinn erscheint als vollendet auch ohne ihr Anderes.

Dieß ist, wie erhellt, das Verfahren des über die Erfahrung reflektirenden Erkennens, das zuerst in der Erscheinung Bestimmungen wahrnimmt, diese nun zu Grunde legt, und für das sogenannte Erklären derselben entsprechende Grundstoffe oder Kräfte annimmt, welche jene Bestimmungen der Erscheinung hervorbringen sollen.

Das Quantitative dieses Faktums ist durch den unermüdlichen Fleiß des Beobachtens genau bestimmt und dasselbe weiter auf sein einfaches Gesetz und Formel zurückgeführt, somit alles geleistet, was wahrhaft an die Theorie zu fordern ist. Aber dieß hat dem reflektirenden Verstande nicht genügend geschienen.

Eine geringe Erfahrung in dem reflektirenden Denken wird es schon wahrnehmen, daß wenn etwas als positiv bestimmt worden, indem man nun von dieser Grundlage weiter geht, sich dasselbe unmittelbar unter der Hand in Negatives verkehrt hat, und umgekehrt das negative Bestimmte in Positives, daß das reflektirende Denken sich in diesen Bestimmungen verwirrt und sich widersprechend wird.

Ihre Reflexion in sich besteht darin, daß jedes an ihm selbst die Einheit der Gleichheit und Ungleichheit ist. Die Gleichheit ist nur in der Reflexion, welche nach der Ungleichheit vergleicht, somit durch ihr anderes gleichgültiges Moment vermittelt; ebenso die Ungleichheit ist nur in derselben reflektirenden Beziehung, in welcher die Gleichheit ist.

Dem Wesen nach kehrt dieselbe Antinomie in der Kritik der teleologischen Urtheilskraft als der Gegensatz wieder, daß Alle Erzeugung materieller Dinge nach bloß mechanischen Gesetzen geschieht und daß einige Erzeugung derselben nach solchen Gesetzen nicht möglich ist. Die kantische Auflösung dieser Antinomie ist dieselbige, wie die allgemeine Auflösung der übrigen; daß nämlich die Vernunft weder den einen noch den andern Satz beweisen könne, weil wir von Möglichkeit der Dinge nach bloß empirischen Gesetzen der Natur kein bestimmendes Princip a priori haben können; daß daher ferner beide nicht als objektive Sätze, sondern als subjektive Maximen angesehen werden müssen; daß ich einer Seits jederzeit über alle Naturereignisse nach dem Princip des bloßen Natur-Mechanismus reflektiren solle, daß aber dieß nicht hindere, bei gelegentlicher Veranlassung einigen Naturformen nach einer andern Maxime, nämlich nach dem Princip der Endursachen, nachzuspüren; als ob nun diese zwei Maximen, die übrigens bloß für die menschliche Vernunft nöthig seyn sollen, nicht in demselben Gegensatze wären, in dem sich jene Sätze befinden. Es ist, wie vorhin bemerkt, auf diesem ganzen Standpunkte dasjenige nicht untersucht, was allein das philosophische Interesse fordert, nämlich welches von beiden Principien an und für sich Wahrheit habe; für diesen Gesichtspunkt aber macht es keinen Unterschied, ob die Principien als objektive, das heißt hier äußerlich existirende Bestimmungen der Natur, oder als bloße Maximen eines subjektiven Erkennens betrachtet werden sollen; es ist vielmehr dieß ein subjektives, d. h. zufälliges Erkennen, welches auf gelegentliche Veranlassung die eine oder andere Maxime anwendet, je nachdem es sie für gegebene Objekte für passend hält, übrigens nach der Wahrheit dieser Bestimmungen selbst, sie seyen beide Bestimmungen der Objekte oder des Erkennens, nicht fragt. So ungenügend daher die kantische Erörterung des teleologischen Princips in Ansehung des wesentlichen Gesichtspunkts ist, so ist immer die Stellung bemerkenswerth, welche Kant demselben giebt. Indem er es einer reflektirenden Urtheilskraft zuschreibt, macht er es zu einem verbindenden Mittelgliede zwischen dem Allgemeinen der Vernunft und dem Einzelnen der Anschauung; er unterscheidet ferner jene reflektirende Urtheilskraft von der bestimmenden, welche letztere das Besondere bloß unter das Allgemeine subsumire. Solches Allgemeine, welches nur subsumirend ist, ist ein Abstraktes, welches erst an einem Andern, am Besondern, konkret wird. Der Zweck dagegen ist das konkrete Allgemeine, das in ihm selbst das Moment der Besonderheit und