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Wo Ordnungsstörung auftrat, die nicht verborgen bleiben konnte, war dies das Werk einiger weniger Übelgesinnter, die in Zukunft nicht mehr zu fürchten seien, da »allgemeine« Zufriedenheit herrsche. Wo Mangel oder Hungersnot die Bevölkerung gelichtet hatte, war dies eine Folge von Misswuchs, von Trockenheit, Regen oder ähnlichem, niemals von schlechter Verwaltung.
Beide Voraussetzungen sind aber zweifellos nicht erfüllt, wenn eine Versammlung polizeilich verhindert wird, ohne daß von ihr vernünftigerweise äußere Ordnungsstörung oder gesetzwidrige Handlungen zu gewärtigen waren, wenn sie vielmehr verboten wird wegen der Gefahr, die angeblich dem öffentlichen Wohl aus der Verbreitung der Sozialdemokratie droht.
Wort des Tages