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Rascher als Pompeius selbst es gehofft haben mochte, verwirklichte das Manilische Gesetz seine im stillen genaehrten Hoffnungen: Glabrio und Rex wurden abberufen und die Statthalterschaften Pontus-Bithynien und Kilikien mit den darin stehenden Truppen sowie die Fuehrung des Pontisch-Armenischen Krieges nebst der Befugnis, mit den Dynasten des Ostens nach eigenem Gutduenken Krieg, Frieden und Buendnis zu machen, auf Pompeius uebertragen.

Die exorbitante Befugnis der Zensoren, die Ratliste zu revidieren und nach Gutduenken Namen zu streichen oder zuzusetzen, vertrug in der Tat sich nicht mit einer geordneten oligarchischen Verfassung.

Die weitere Befugnis des Tribuns, mit dem Volke nach Gutduenken zu verhandeln, teils um Anklagen einzubringen, insbesondere gewesene Beamte vor dem Volk zur Rechenschaft zu ziehen, teils um Gesetze zur Abstimmung vorzulegen, war der Hebel gewesen, durch den die Gracchen, Saturninus, Sulpicius den Staat umgewaelzt hatten; sie ward nicht aufgehoben, aber wohl von einer vorgaengig bei dem Senat nachzusuchenden Erlaubnis abhaengig gemacht 9.

Er regierte Sizilien wie er Ptolemaeos hatte in Aegypten herrschen sehen; er respektierte die Gemeindeverfassungen nicht, setzte seine Vertrauten zu Amtleuten ueber die Staedte wann und auf so lange es ihm gefiel, gab anstatt der einheimischen Geschworenen seine Hofleute zu Richtern, sprach Konfiskationen, Verbannungen, Todesurteile nach Gutduenken aus und selbst ueber diejenigen, die seine Ueberkunft nach Sizilien am lebhaftesten betrieben hatten, legte Besatzungen in die Staedte und beherrschte Sizilien nicht als der Fuehrer des Nationalbundes, sondern als Koenig.

Der Kanzler, Herr Heinrich von Geusau, vom Pferde herab mild zu ihm gewandt, versprach ihm, in des Kurfuersten Namen, dass sein letzter Wille heilig gehalten werden solle: und forderte ihn auf, auch ueber die uebrigen im Buendel befindlichen Sachen, nach seinem Gutduenken zu schalten.

Zunaechst waren sie bestimmt zu fungieren als politische Geschworene, die namentlich die Feldherren, aber ohne Zweifel vorkommendenfalls auch die Schofeten und Gerusiasten nach Niederlegung ihres Amtes zur Verantwortung zogen und nach Gutduenken, oft in ruecksichtslos grausamer Weise, selbst mit dem Tode bestraften.

Im Auftrag des Senats brachte der Vormann desselben, der Zwischenkoenig Lucius Valerius Flaccus der Vater, als interimistischer Inhaber der hoechsten Gewalt bei der Buergerschaft den Antrag ein, dass dem Prokonsul Lucius Cornelius Sulla fuer die Vergangenheit die nachtraegliche Billigung aller von ihm als Konsul und Prokonsul vollzogenen Amtshandlungen, fuer die Zukunft aber das Recht erteilt werden moege, ueber Leben und Eigentum der Buerger in erster und letzter Instanz zu erkennen, mit den Staatsdomaenen nach Gutduenken zu schalten, die Grenzen Roms, Italiens, des Staats nach Ermessen zu verschieben, in Italien Stadtgemeinden aufzuloesen oder zu gruenden, ueber die Provinzen und die abhaengigen Staaten zu verfuegen, das hoechste Imperium anstatt des Volkes zu vergeben und Prokonsuln und Propraetoren zu ernennen, endlich durch neue Gesetze fuer die Zukunft den Staat zu ordnen; dass es in sein eigenes Ermessen gestellt werden solle, wann er seine Aufgabe geloest und es an der Zeit erachte, dies ausserordentliche Amt niederzulegen; dass endlich waehrend desselben es von seinem Gutfinden abhaengen solle, die ordentliche hoechste Magistratur daneben eintreten oder auch ruhen zu lassen.

Es war wohl arg, dass jeder angeschuldigte Provinziale auf Verlangen in Rom persoenlich zur Verantwortung sich zu stellen verpflichtet war; dass der roemische Statthalter beliebig in die Rechtspflege und in die Verwaltung der abhaengigen Gemeinden eingriff, Bluturteile faellte und Verhandlungen des Gemeinderats kassierte; dass er im Kriegsfall mit den Milizen nach Gutduenken und oft in schandbarer Weise schaltete, wie zum Beispiel Cotta bei der Belagerung des pontischen Herakleia der Miliz alle gefaehrlichen Posten anwies, um seine Italiker zu schonen, und, da die Belagerung nicht nach Wunsch ging, seinen Werkmeistern den Kopf vor die Fuesse zu legen befahl.

Schon im Fruehling 561 hatte Flamininus, der fortfuhr, im Senat in den oestlichen Angelegenheiten das entscheidende Wort zu haben, gegen die Boten des Koenigs Menippos und Hegesianax das roemische Ultimatum ausgesprochen: entweder aus Europa zu weichen und in Asien nach seinem Gutduenken zu schalten, oder Thrakien zu behalten und das Schutzrecht der Roemer ueber Smyrna, Lampsakos und Alexandreia Troas sich gefallen zu lassen.