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Er wolle, hub er an, sprechen über die Gefahren, einen Himmel zu eröffnen, statt als Mensch beim Irdischen zu bleiben. Bei allem, was der Vernunftbegabte thue, müsse er sich nach seiner Mutter, der Erde, richten. Sie müsse ihm ein Vorbild sein und bleiben. Sie lehre ihn zwar auch täglich und stündlich das Bestreben nach Ausgleich und einer immer höheren Vervollkommnung, aber auch fortwährend das ewige Gesetz des Rechtes des Stärkeren und Begabteren über den von der Natur minder Bevorzugten. Er stelle sich mit den Vorrednern auf denselben Standpunkt, daß werkthätiges Christentum zu üben, nicht nur jedermanns Pflicht, sondern daß es auch weise sei, da alle im Grunde nur einer großen, durch gemeinsame Interessen verbundenen Familie angehörten. Insofern seien die Vorschläge, die gemacht worden, wertvoll und deren teilweise Ausführung durchaus wünschenswert. Aber eben dabei müsse es sein Bewenden haben, und auch dieses Bessere sei in einer ruhigen Weise zu erstreben. Das Geschlecht, das heute lebe, ergehe sich in einem völligen Irrtum, wenn es glaube, daß es zu etwas anderem berufen sei, als zunächst Opfer zu bringen. Die Resultate würden erst, weil sie nur allmählich reifen könnten, den späteren Generationen zu gute kommen können. Und nochmals weise er auf die Natur hin, wenn er vor jeder Ueberstürzung warne. Brauche sie, die große Zauberin, nicht auch für alles Zeit und Vorsicht? Bedürfe nicht jedes Blatt am Baume Licht, Sonne und Regen? Würde es nicht durch Stürme und Kälte, also durch Gewalt, vernichtet? Eine Perspektive zu eröffnen, wie es der erste Redner gethan, sei ein Unrecht. Er verheiße etwas, das eben mit dem Hinblick auf sie, deren Sein und Wesen den Menschen die Gesetze für ihr Thun vorschreibe, unerreichbar sei. Der Staat der völlig Gleichberechtigten werde nach einem Tage zerfließen. Der Adler herrsche in der Natur über den Sperber. Bei den Menschen habe die höhere Intelligenz und das kräftigere Ringen der Vorwärtsstrebenden das Uebergewicht über den Trägen. Wie denn? Solle der Fleißige und Rührige das Ergebnis seiner Anstrengungen den Müßigen in den Schoß werfen? Er werde sich bedanken! Der Fleißige besitze Ehrgeiz und habe den Drang nach Erfolg, Fortkommen und nach gesondertem Besitz.

Von den vier rechtmässigen und gleichberechtigten Bekennern des Islam, den Hanbaliten, Schaffëiten, Hanefiten und Malekiten, huldigen die Marokkaner wie in Afrika alle Mohammedaner mit Ausnahme der Aegypter, dem malekitischen Systeme.

B. im Landbau, der Übergang der Kleinen zur gemeinschaftlichen, organisierten Arbeit auf dem Wege der Genossenschaftsbildung zwischen Gleichberechtigten sich vollziehen mag.

Die vornehme Seele nimmt diesen Thatbestand ihres Egoismus ohne jedes Fragezeichen hin, auch ohne ein Gefühl von Härte Zwang, Willkür darin, vielmehr wie Etwas, das im Urgesetz der Dinge begründet sein mag: suchte sie nach einem Namen dafür, so würde sie sagen "es ist die Gerechtigkeit selbst". Sie gesteht sich, unter Umständen, die sie anfangs zögern lassen, zu, dass es mit ihr Gleichberechtigte giebt; sobald sie über diese Frage des Rangs im Reinen ist, bewegt sie sich unter diesen Gleichen und Gleichberechtigten mit der gleichen Sicherheit in Scham und zarter Ehrfurcht, welche sie im Verkehre mit sich selbst hat, gemäss einer eingebornen himmlischen Mechanik, auf welche sich alle Sterne verstehn.

Bestaendig trachtete er nach einer Sonderstellung im Staat und wenn sie sich darbot, konnte er sich nicht entschliessen, sie einzunehmen; mit tiefer Erbitterung nahm er es auf, wenn Personen und Gesetze nicht unbedingt vor ihm sich beugten, und doch trat er selbst mit nicht bloss affektierter Bescheidenheit ueberall auf als einer von vielen Gleichberechtigten und zitterte vor dem blossen Gedanken, etwas Verfassungswidriges zu beginnen.

Was wir als primitivste Organisation finden, was noch heute bei gewissen Stämmen in Kraft besteht, das sind Männerverbände, die aus gleichberechtigten Mitgliedern bestehen und den Einschränkungen des totemistischen Systems unterliegen, dabei mütterliche Erblichkeit. Kann das eine aus dem anderen hervorgegangen sein und auf welchem Wege war es möglich?

Die Fähigkeit sich über Partheistandpunkte zu erheben, das Wahre in entgegengesetzten Richtungen anzuerkennen und auch im Feinde den gleichberechtigten Menschen gelten zu lassen, scheint dem jetztlebenden Geschlechte täglich mehr abhanden zu kommen, je ärgeres Geschrei von sogenannter reinmenschlicher Bildung und Freiheit Aller erhoben wird.

Nun, meine Kousine ist allerdings alleinige Erbin von Falsterhof, aber sie hat selbst den Wunsch, mich an dem Besitze in halber Höhe zu beteiligen. Zu diesem Zwecke wurde mir durch ihren Rechtsbeistand bereits ein bares Kapital überwiesen. Weiteres macht sie abhängig von gewissen Bedingungen. Ohne Rückhalt gesprochen, sie will mich prüfen, ob ich imstande bin, mit einem großen Vermögen umzugehen. Eine gewisse Breckensche Pedanterie, übertriebene Gewissenhaftigkeit leiten sie. Aber ich besitze ein Schriftstück, das unzweifelhaft ihre Absicht kund giebt, mich zum gleichberechtigten Erben einzusetzen.

Will man erkennen, wie sich die Verwaltung mit dem Wachsen des Organismus verändert, so kann man das beim Studium der Verfassungsgeschichte einfacher ausgedrückt der Geschichte der Statuten der Arbeiterorganisationen verfolgen. Die Arbeiterorganisationen fangen gewöhnlich an mit der extremsten Demokratie, meist mit der direkten Gesetzgebung und Auswahl der Beamten durch die Mitgliederversammlung. Je mehr sie aber wachsen, sind sie gezwungen, Vertretungskörper zu bilden und den Vertretungen bestimmte Macht- und Leitungsbefugnisse zu übertragen. Die Masse hat dann nur noch vermittelst ihrer Vertrauensmänner eine Art ständiger Kontrolle auszuüben. Die Organisation selbst aber gestaltet sich zu einem Organismus, der eine Art demokratischen Staat darstellt. An der freien Arbeiterbewegung zeigt sich, wie das ziffernmäßige Wachstum, die größere Quantität die gleichberechtigten Genossen selbst zur qualitativen

Die Appellation vom Konsul an den Tribun und das Interzessionsrecht des Tribuns gegen den Konsul ist, wie schon gesagt ward, durchaus gleichartig der Appellation vom Konsul an den Konsul und der Interzession des einen Konsuls gegen den andern, und beide sind nichts als eine Anwendung des allgemeinen Rechtssatzes, dass zwischen zwei Gleichberechtigten der Verbietende dem Gebietenden vorgeht.