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Bei der Verhandlung im Plenum, in der Liebknecht ebenfalls das Wort nahm, wurde der folgende Antrag der Kommission mit großer Mehrheit angenommen: „Die Petition dem Herrn Reichskanzler mit der Aufforderung zu überweisen, dahin zu wirken, daß in denjenigen Bundesstaaten, in welchen die Strafvollstreckung bislang nicht durch Gesetz geregelt ist, insbesondere im Königreich Preußen, von den Bundesregierungen schleunigst der Strafvollzug und das Gefängniswesen in einer Weise geordnet wird, daß dadurch der Vollzug der Strafen, namentlich der Gefängnisstrafen, im Sinne des Strafgesetzbuchs, insbesondere des § 16 desselben, sichergestellt wird;

In Preußen zunächst, wo die Regierung auch im Gefängnißwesen Großes leistet und wacker für Vereine für entlassene Gefangene kämpfte, hat der edle Julius insbesondere eifrig gewirkt für einsame Haft. Es wurden Zellengefängnisse nach englischem Muster gebaut, die folgerichtige Durchführung der einsamen Haft leider auch nach englischem Muster aufgegeben.

Ich versäumte auch nicht, die Jahrbücher von Julius und Varrentrapp und die Schriften berühmter Anhänger der verschiedenen Gefängnißsysteme sammt denen ihrer Gegner zu lesen, habe sogar Ritter Apperts zahlreiche Geisteserzeugnisse, bei denen der Erfolg das Merkwürdigste bleibt, verschlungen und dadurch mindestens die Ueberzeugung gewonnen, daß auch im Gefängnißwesen eine 33jährige Erfahrung die Augen selbst einem Franzosen nicht mehr öffnet, wenn derselbe alltägliche Vorurtheile gegen ein System einmal eingesogen und öffentlich als berechtigte anerkannt hat oder gar, mit einem selbstfabrizirten Systemchen schwanger gehend, in schweren, langjährigen und immer fruchtlosen Geburtsnöthen in der weiten Welt herumkutschirt.

Weil die Gefängnißfrage eine der wichtigsten Fragen der Staatsverwaltung und Rechtspflege ist, so habe ich mich keineswegs mit meinen persönlichen Erfahrungen und dem Lesen zahlreicher Schriften über Gefängnißwesen begnügt, sondern namentlich auch bedacht, daß mich die aufrichtige und bleibende Hochachtung und Liebe, welche ich den geistlichen und weltlichen Beamten des Bruchsaler Zellengefängnisses zollen muß, leicht mit einseitiger Vorliebe für das Isolirsystem erfüllen und unmerklichen Einfluß auf meine Ueberzeugung ausüben könnte.

"Die Gesellschaft bietet die Arbeit vieler Menschen und ungeheure Summen zum Kampfe gegen die Verbrecher auf, zu einem ruhelosen und sieglosen Kampfe; was viele Staatsmänner im Straf- und Gefängnißwesen leisteten, hat bisher beim Volke noch wenig Anerkennung gefunden, es hat nur den Milderungen grausamer Gesetze und Verbesserungen der Lage der Gefangenen Beifall genickt, gleichsam als ob es fühle, der Krieg gegen Verbrecher sei ein Krieg gegen das Volk!"

Es bleibt eine Thatsache, über deren Richtigkeit schon das Studium der Schriften der ausgezeichneten Gefängnißkundigen genügend belehrt, daß in Deutschland Preußen und Baden das Meiste gethan haben und noch thun, um das Gefängnißwesen in musterhaften Stand zu setzen.

Freilich gibt es unter dem Monde nichts ganz Vollkommenes; wie in allen Dingen lassen sich auch im Gefängnißwesen manche Mißstände nur langsam, schwer oder auch gar nicht beseitigen oder Verbesserungen ziehen neue Mißstände nach sich, so daß die Menschen am Ende ein großes Übel weniger auszumärzen, als durch ein kleineres zu ersetzen vermögen.

Schon die äußere Rücksicht auf meinen hochverehrten Gönner, den Herrn Professor Stolz mußte mich vorsichtig machen, damit ich durch die im Interesse einer großen Sache nothwendige Profanirung des Kultus und der geschlechtlichen Verhältnisse keinen Anlaß zu gegründeten Beschwerden gebe. Der zweite Zweck dieser Schrift berührt das Gefängnißwesen.