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Dagegen blieb nicht bloss das Hutgeld bestehen, sondern es wurden auch die infolge des Hannibalischen Krieges neu gewonnenen Domaenen, namentlich der groessere Teil des Gebiets von Capua und das von Leontini, nicht zum Okkupieren hingegeben, sondern parzelliert und an kleine Zeitpaechter ausgetan und der auch hier versuchten Okkupation von der Regierung mit mehr Nachdruck als gewoehnlich entgegengetreten; wodurch dem Staate eine betraechtliche und sichere Einnahmequelle entstand.

Was durch die nichtkoloniale Assignation von den Domaenen bereits verteilt war, blieb den Empfaengern; die darauf von Gracchus im Interesse des Gemeinwesens gelegten Beschraenkungen, Erbzins und Veraeusserungsverbot, hatte bereits Marcus Drusus aufgehoben.

Der Tribun mochte einzelnen Unbilden, einzelnen schreienden Haerten steuern; aber der Fehler lag nicht im Unrecht, das man Recht hiess, sondern im Rechte, welches ungerecht war: und wie konnte der Tribun die ordentliche Rechtspflege regelmaessig hemmen? haette er es gekonnt, so war auch damit noch wenig geholfen, wenn nicht die Quellen der Verarmung verstopft wurden, die verkehrte Besteuerung, das schlechte Kreditsystem, die heillose Okkupation der Domaenen.

Die Einrichtung war billig und weise; allein da das wesentliche Fundament, eine reelle Verwertung der Domaenen zum Besten der Staatskasse, ihr nicht gegeben ward, so kamen zu der vermehrten Last des Dienstes noch haeufige Umlagen hinzu, die den kleinen Mann darum nicht weniger ruinierten, dass sie offiziell nicht als Steuern, sondern als Vorschuesse betrachtet wurden.

Rom goennte den stammverwandten Gemeinden Anteil an den Fruechten des Sieges, namentlich an den gewonnenen Domaenen, und suchte in den uebrigen untertaenigen Staaten durch materielle Beguenstigung der Vornehmen und Reichen wenigstens eine Partei in das Interesse Roms zu ziehen; Karthago behielt nicht bloss fuer sich, was die Siege einbrachten, sondern entriss sogar den Staedten besten Rechts die Handelsfreiheit.

Die koeniglichen Domaenen und die Regalien wurden den Eidgenossenschaften nicht zugestanden, namentlich die Gold- und Silbergruben, ein Hauptreichtum des Landes, zu bearbeiten untersagt; doch ward 596 wenigstens die Ausbeutung der Silbergruben wieder gestattet ^5. Die Einfuhr von Salz, die Ausfuhr von Schiffbauholz wurden verboten.

Bisher hatte man, namentlich wenn durch Eroberung neue Domaenen gewonnen waren, regelmaessig Landauslegungen angeordnet, bei denen alle aermeren Buerger und Insassen beruecksichtigt wurden; nur dasjenige Land, das zum Ackerbau sich nicht eignete, ward zu der gemeinen Weide geschlagen.

Unzweifelhaft ging Gaius hier deshalb nicht weiter, weil das von roemischen Buergern in Besitz genommene Domanialland wesentlich bereits verteilt war, die Frage aber wegen der von den Latinern benutzten Domaenen nur in Verbindung mit der sehr schwierigen ueber die Ausdehnung des Buergerrechts wiederaufgenommen werden durfte.

Nicht minder hing Pompeius hinsichtlich der seinen Soldaten versprochenen Domaenen verfassungsmaessig ab von dem guten Willen des Senats.

Das Versprechen einer Landschenkung an die Soldaten der asiatischen Armee ward vom Senat wohl im allgemeinen ratifiziert, jedoch zugleich ausgedehnt auf die kretischen Legionen des Metellus und, was schlimmer war, es wurde nicht ausgefuehrt, da die Gemeindekasse leer und der Senat nicht gemeint war, die Domaenen fuer diesen Zweck anzugreifen.