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Die Buergerreiterei, die aus der Klasse der Wohlhabenden gebildet werden sollte, war im Felddienst schon vor Marius tatsaechlich eingegangen.

An den Mitteln dazu kann es der Staatskasse nicht gefehlt haben; doch scheint der Vorschlag an dem exklusiven Geiste der Nobilitaet und ihrem Bestreben, diejenigen, die nur Reiter und nicht Ritter waren, aus der Buergerreiterei zu verdraengen, gescheitert zu sein.

Ebendaraus wird es sich erklaeren, dass Caesar keinen Versuch gemacht hat, die roemische Buergerreiterei wiederherzustellen.

Er sah bald, dass mit dem keltischen Fussvolk gegen das roemische schlechterdings nichts auszurichten und die schwer zu ernaehrende und schwer zu regierende Masse des Landsturms der Verteidigung nur hinderlich war; also entliess er diesen und behielt nur die Streitwagen, deren er 4000 zusammenbrachte und deren Kaempfer, geuebt vom Wagen herabspringend zu Fuss zu fechten, gleich der Buergerreiterei des aeltesten Rom in zwiefacher Weise verwendet werden konnten.

Die roemische Buergerreiterei vegetierte nur noch als eine Art berittener Nobelgarde, deren salbenduftende Kavaliere und ausgesuchte Luxuspferde einzig bei den hauptstaedtischen Festen eine Rolle spielten; das sogenannte Buergerfussvolk war eine aus den niedrigsten Schichten der Buergerbevoelkerung zusammengeraffte Lanzknechttruppe; die Untertanen stellten die Reiterei und die leichten Truppen ausschliesslich und fingen an, auch im Fussvolk immer staerker mitverwendet zu werden.

Die Buergerreiterei, welche in dieser Zeit zum Einzelgefecht vor der Linie zu Pferd oder auch zu Fuss verwandt ward und mehr eine Eliten- oder Reservetruppe als eine Spezialwaffe war, also durchaus die wohlhabendste, bestgeruestete und bestgeuebte Mannschaft in sich schloss, war natuerlich angesehener als das Buergerfussvolk; aber auch dieser Gegensatz war rein tatsaechlicher Art und der Eintritt in die Reiterei ohne Zweifel jedem Patrizier gestattet.

Verwandter Art ist der Vorschlag, den Cato im Senat stellte, dem Verfall der Buergerreiterei durch Errichtung von vierhundert neuen Reiterstellen Einhalt zu tun.

Diese Bezeichnung, die urspruenglich nur der diensttuenden Buergerreiterei zukam, uebertrug sich allmaehlich, wenigstens im gewoehnlichen Sprachgebrauch, auf alle diejenigen, die als Besitzer eines Vermoegens von mindestens 400000 Sesterzen zum Rossdienst im allgemeinen pflichtig waren, und begriff also die gesamte senatorische und nichtsenatorische vornehme roemische Gesellschaft.

Vor allem erscheint diese Anordnung im Heerwesen: nach der Vereinigung stellt jeder Halbteil der dreiteiligen Gemeinde hundert Berittene, und es steigt dadurch die roemische Buergerreiterei auf sechs Hundertschaften, die Zahl der Reiterfuehrer wahrscheinlich auch von drei auf sechs.

Nachdem indes nicht lange vor Gaius Gracchus die Inkompatibilitaet des Sitzes in der Kurie und des Reiterdienstes gesetzlich festgestellt und die Senatoren also aus den Ritterfaehigen ausgeschieden waren, konnte der Ritterstand, im grossen und ganzen genommen, betrachtet werden als im Gegensatz zum Senat die Spekulantenaristokratie vertretend, obwohl die nicht in den Senat eingetretenen, namentlich also die juengeren Glieder der senatorischen Familien nicht aufhoerten, als Ritter zu dienen und also zu heissen, ja die eigentliche Buergerreiterei, das heisst die achtzehn Ritterzenturien, infolge ihrer Zusammensetzung durch die Zensoren, fortfuhren, vorwiegend aus der jungen senatorischen Aristokratie sich zu ergaenzen.