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Es haben unsere beiderseitigen Arbeiten, auf wie verschiedenartige Gegenstände sie sich auch bezogen, übereinstimmend auf die hier dargelegte allgemeine Auffassungsweise hingedrängt, so dass es eine Art von Nothwendigkeit war, auch einmal diese zu erörtern und von ihr aus die betr. Arbeiten nach Inhalt und Tendenz zu characterisiren.

Diese Verbindung findet sich in denjenigen Fällen, in welchen ein Bierverleger gleichzeitig Vertreter irgend einer auswärtigen Brauerei ist und deren Bier nicht nur in Flaschen, sondern auch in Fässern abgiebt. Die Vertretung auswärtiger Brauereien findet sich in Berlin in verschiedenen Formen. Entweder bezieht der betr.

Oft stimmt dieses Verhältnis allerdings nicht, und es hat den Anschein, als ob die Vertauschung nicht durch Zufall oder Nachlässigkeit des Kunden, sondern durch ganz bestimmte Nebenabsichten des betr. Konkurrenten herbeigeführt sei.

In Berlin sind mir derartige Formen von Betriebsvereinigung nicht bekannt geworden. Dagegen ist darauf hinzuweisen, dass bei denjenigen Bierverlegern, welche den Nachgährungsprozess des Berliner Weissbieres in ihren eigenen Kellereien vornehmen, Hefe als Nebenprodukt gewonnen wird, welche in der Regel ein in der Nähe wohnender Bäcker dem betr. Bierverleger abkauft.

Es ist nötig, auf diese Minimalgrenze hinzuweisen, denn sonst würden wir jeden Kleinhandel mit Flaschenbier, sofern nur der betr. Händler das Bier vom Brauer in Fässern bezieht als »Bierverlag« ansprechen müssen.

Nicht nur der Detailverkauf von Flaschenbier über die Strasse gehört zu ihren Obliegenheiten, sondern in manchen Fällen wird es auch vorkommen, dass sie beim Bierabzug mithilft. Namentlich dann wird dies nötig sein, wenn in dem betr. Betriebe überhaupt kein Arbeiter beschäftigt ist, was in 12 von 46 untersuchten Fällen vorkam. B. Angestellte im Bierverlag, Arbeits- und Lohnverhältnisse.

Handelt es sich um einen Kunden, der wenig braucht, so kaufen sich wohl auch die Brauereien einfach von ihren Verpflichtungen los, indem sie an Stelle der Entsendung irgend jemandes dem betr. Gastwirt ein Gefäss Bier »vergüten«, dessen Grösse sich nach der Höhe des Absatzes an den betr. Kunden richtet.

Es ergiebt sich aus ihr beim Weissbier ein Bruttogewinn von genau 100 %, d. h. weniger, als wir vorher angenommen hatten, was sich aus den angegebenen Gründen erklärt, dagegen ist der Verdienst an Grätzer Bier höher als in unserer Annahme, da in dem betr. Bierverlag auch zu der Zeit, als der hl Grätzer Bier nur 16 Mark kostete 100 Flaschen nicht unter 10 Mark fortgegeben wurden.

Anderenteils erhält der Bierverleger von seinen Kunden oft nicht die gelieferte Anzahl zurück, sei es, dass sie in der Haushaltung in Gebrauch genommen und zu anderen Zwecken benutzt oder beim Kunden zerschlagen sind, sei es, dass ein Konkurrent, falls der betr. Kunde von mehreren Geschäften Bier bezog, sich einen Teil derselben angeeignet hätte.

Doch betrug sogar der Umsatz der Schultheiss-Brauerei 1885 erst gegen 15000 hl. Vergl. Seite 23. Vielfach auch Lübbener Bier genannt, weil in Lübben eine beliebte Art Braunbier gebraut wurde. Vergl. Gutachten des Vereins der Brauereien Berlins und der Umgegend, erstattet an den Polizeipräsidenten von Berlin betr. Wässerung und Verfälschung von Bieren.