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Ist die Estaffette von dem Absender nicht frankirt oder bezahlt; so muß solches der Empfänger thun und den Betrag der Kosten, welcher ihm angezeigt wird und worüber ihm allenfalls eine Quitung ertheilt werden kann, an sein Postamt erlegen, welches alsdann jeder Poststation, welche durch die Estaffette berührt wurde, die verdiente Gebühr zutheilt.

Sollte jedoch der Absender selbst nöthig finden, seinen Brief von der Post noch einmal wieder zurück zu erhalten; so wird er dieses nur erreichen können, wenn er selbst darum schriftlich ersucht, die Addresse des Briefs aufschreibt, das Pettschaft, mit welchem der Brief versiegelt ist, abdrückt, oder vorzeigt, und also sich nicht nur als den wahren Eigenthümer legitimirt, sondern auch der Post wegen der Zurücklieferung Versicherung giebt.

Halb ohnmächtig sank ich auf eine Bank nieder. Doch fingen meine Gedanken sofort wieder zu arbeiten an. Angulimala war dagewesen, dessen war kein Zweifel; und auch der Grund seines Kommens war mir nur zu klar. Wie viele Geschichten hatte ich nicht über seine Unversöhnlichkeit und Rachsucht gehört! Nun hatte ich ja aber das Unglück gehabt, seinen besten Freund zu erschlagen, und von meinem Aufenthalt unter den Räubern wußte ich wohl, daß die Freundschaft bei ihnen nicht weniger gilt als bei einer ehrsamen Bürgerschaft, wenn nicht sogar weit mehr. Als ich aber sein Gefangener war, konnte Angulimala mich nicht töten, ohne sich gegen die Regeln der "Absender" zu versündigen; und trotzdem hätte er es zweimal beinahe getan und damit einen unauslöschlichen Fleck auf seine Räuberehre gesetzt. Nun aber hatte er endlich dieses, von dem sonstigen Gebiete seiner Tätigkeit weit abseits gelegene Land aufsuchen können und wollte jetzt das Versäumte nachholen. In der Verkleidung eines Asketen hatte er die

Auch das Gedächtnis nimmt digitale Formen an. Von jemandem, der einen Raum betritt, wird automatisch Kenntnis genommen. Der Computer informiert sofort darüber, wie viele Botschaften auf ihn warten und wer die Absender sind. Er berechnet eigenständig die Entfernung der Person vom Bildschirm und bietet die Information auf eine Weise dar, daß man sie aus der entsprechenden Entfernung sehen kann.

Dieses geschiehet, wenn sie entweder eine Vollmacht, oder doch eine Anweisung von dem Absender beibringen, oder wenn sie, falls es fremde und unbekannte Personen sind, Bürgschaft stellen, und überhaupt die ihnen in diesen Fällen von der Post gegebenen Anweisungen befolgen.

Es wäre auch möglich, sagte er sich, daß sich der Absender in der Adresse geirrt hatte. Er suchte in seiner Tasche nach dem Briefe, fühlte ihn, wagte aber nicht, ihn noch einmal zu lesen. Schließlich kam er auf die Vermutung, es sei vielleicht nur ein schlechter Witz, irgendein Racheakt oder der Einfall eines Betrunkenen.

Da jedoch heutiges Tages viele Menschen unschuldiger Weise häufig mit unverlangten Lotteriebriefen und andern Bettel-und Brandbriefen, welche man nicht annehmen kann, heimgesucht werden; so bleibt hierbei fast kein Mittel übrig, als diese Briefe, wenn man sie etwa erbrochen hat und nicht annehmen will, von neuem an den Absender zu couvertiren und sich das etwa dafür bezahlte Porto von der Post wieder erstatten zu lassen, wobei man jedoch verbunden ist, auf dem Couverte selbst zu bemerken, was die Post dafür ausgelegt hat.

Wird also ein mit Geld beschwerter Brief auf der Reise von dem Gelde selbst durchgescheuert und zersprengt, oder springt das Siegel desselben wegen schlechten Lacks auf; so wird der dadurch entstandene Verlust gröstentheils dem Absender zur Last fallen.

Bisweilen schickt man mit der Post Briefe und andre Sachen nach einem Orte, woselbst doch der Empfänger sich noch nicht befindet. Man hat dabei gewöhnlich die Absicht, daß diese Briefe oder Sachen daselbst so lange auf der Post bleiben und aufbewahrt werden sollen, bis der Empfänger gleichfalls dort angekommen ist und sie in Empfang nehmen kann. Auf diese Art kann Jemand Briefe und Sachen an sich selbst addressiren, sie mit der Post nach einem Orte absenden, um sie dort vorzufinden, wenn er selbst auf einem andern Wege angelangt seyn wird. Bisweilen hat man auch nur die Absicht, solche Briefe und Sachen nicht von der Post auf die gewöhnliche Weise bestellen zu lassen, sondern die Empfänger sollen solche von der Post, gewisser Ursachen wegen, wovon sie von dem Absender unterrichtet, oder mit demselben überein gekommen sind, selbst abholen. In allen diesen Fällen pflegt man auf solche Briefe die Wörter: poste restante, oder

Wohnt der Empfänger nicht im Orte des distribuirenden Postamts; so muß der Absender, wenn ihm an schneller Bestellung des Briefs gelegen ist, solches ausdrücklich anzeigen und zugleich angeben, auf welche Art der Brief dem Empfänger zugefördert werden, und wer davon die Kosten tragen solle.